Rentner in der Region Madrid können jetzt die von der Regionalregierung im September angekündigte Mietbeihilfe beantragen. Die Beihilfe, von der schätzungsweise 2.500 Personen dieser Bevölkerungsgruppe profitieren werden, die keine eigene Wohnung haben und Miete zahlen, beläuft sich auf einen jährlichen Zuschuss von 525 Euro.
Die Antragsfrist begann am 1. Januar 2026 und läuft bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Der Antrag kann auf der Website der digitalen Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft Madrid gestellt werden und wird innerhalb von maximal drei Monaten bearbeitet.
Dieser Zuschuss zur Miete für Empfänger einer beitragsfreien Rente (wegen Invalidität oder Ruhestand), wie er genannt wird, wird in Form einer einmaligen Zahlung ausgezahlt.
10 wichtige Voraussetzungen für die Mietbeihilfe für Rentner

Die Autonome Gemeinschaft Madrid hat zehn Voraussetzungen festgelegt, die Antragsteller erfüllen müssen, um diese Mietbeihilfe zu bekommen. Diese sind:
- Sie müssen sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag eine beitragsfreie Rente beziehen.
- Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Jahres, für das die Mietbeihilfe beantragt wird).
- Du darfst kein Wohneigentum haben.
- Die Wohnung, für die die Beihilfe beantragt wird, muss der gewöhnliche Wohnsitz sein.
- Du musst der Hauptmieter des Mietvertrags sein.
- Wenn es mehrere Mieter gibt, die Anspruch auf PNC haben, kann nur derjenige den Antrag stellen, der an erster Stelle steht.
- Du musst mindestens 180 Tage vor der Antragstellung in der Wohnung gewohnt haben.
- Der Mietvertrag muss mindestens 1 Jahr gültig sein.
- Du darfst bis zum dritten Grad nicht mit dem Vermieter oder Eigentümer der gemieteten Wohnung verwandt sein.
- Der Mietvertrag muss sich auf eine Wohnung beziehen, die Miete von Geschäftsräumen, Garagen oder Zimmern ist nicht gültig.
Außerdem musst du zusammen mit dem Antrag die folgenden Unterlagen einreichen:
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung, wenn der Antrag von einer anderen Person als dem Empfänger der beitragsfreien Rente gestellt wird.
- Mietvertrag. Wenn kein Vertrag vorliegt, Quittungen oder Rechnungen über die Mietzahlung für ein ganzes Jahr, auf denen unbedingt der Standort der Wohnung und die Identifizierung des Vermieters (Eigentümers) und des Mieters (Pächters) angegeben sind.
- Jährliche Einkommenserklärung der Empfänger einer beitragsfreien Rente für das gleiche Jahr, in dem der Antrag auf Mietzuschuss gestellt wird.
Telefonnummern und Quellen für weitere Infos
Wenn du Fragen zu diesem Verfahren hast, kannst du dich an verschiedene Stellen wenden, zum Beispiel:
- Dienststelle für Sozialleistungen der Unterabteilung für Sozialleistungen (Calle O’Donnell, 50).
- Telefon für allgemeine Infos: 913 92 56 86.
Telefon für Terminvereinbarungen: 913 92 56 04 – 913 92 56 10.
- E-Mail: atencionalciudadano@012.madrid.org; prestacioneseconomicas@madrid.org.