Der Sommer ist schon seit einigen Monaten da und mit ihm die übliche Pilgerfahrt zu den öffentlichen Schwimmbädern der Gemeinde und der Stadtverwaltung von Madrid. Aber Vorsicht, denn in den Beschlüssen 73/2025 des Generaldirektors für Sport und in den städtischen Verordnungen von 2025 sind eine Reihe von Verboten festgelegt, die man kennen sollte, um Unannehmlichkeiten und Sanktionen zu vermeiden.
Was man in den Schwimmbädern der Region Madrid nicht tun darf

Die Schwimmbäder der Region sind kein rechtsfreier Raum, sondern regulierte Bereiche, damit das Badeerlebnis für alle sicher und angenehm ist. Aus diesem Grund ist es verboten, den normalen Betrieb der Anlage zu verhindern oder zu behindern, sie zu anderen Zwecken als dem Baden zu nutzen oder irgendetwas zu tun, das Schäden oder Unannehmlichkeiten verursachen könnte.
Insbesondere ist es verboten, Tiere (außer Blindenhunde für Sehbehinderte), nicht zugelassene Fahrzeuge oder Glasbehälter mitzubringen. Scharfe oder schneidende Gegenstände sind ebenfalls verboten, ebenso wie Mobiliar im Freien: keine Tische, Stühle, Sonnenschirme oder Handtücher mit Metallstrukturen.
Wenn Sie gerne Musik hören, dann nur mit Kopfhörern, denn die Benutzung von Beschallungsanlagen ohne Kopfhörer ist nicht gestattet. Und denken Sie nicht einmal daran, außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu essen, Müll aus den Containern zu werfen oder Feuer zu machen.
Die Tische in den Picknickbereichen sind übrigens nicht für den ganzen Tag mit Handtüchern oder Geschirr reserviert; der Platz ist für die gelegentliche Nutzung während der Mahlzeit oder des Snacks gedacht.
Städtische Schwimmbäder: ähnliche Verbote, aber mit Nuancen

In den Schwimmbädern, die von der Stadtverwaltung verwaltet werden, gelten ähnliche Regeln, allerdings mit einigen zusätzlichen Details. Auch hier ist es verboten, die normale Nutzung der Einrichtungen zu behindern, die Bereiche zu beschädigen oder den Zugang für andere Nutzer zu verhindern.
Neben dem Verbot des Zutritts für Tiere, mit Ausnahme von gesetzlichen Ausnahmen, und der Beschränkung der Durchfahrt von Fahrzeugen auf ausgewiesene, kostenpflichtige und zeitlich begrenzte Bereiche, fügen die städtischen Verordnungen eine weitere wichtige Ebene hinzu: die Einstufung von Ordnungswidrigkeiten, die sehr schwer, schwerwiegend oder geringfügig sein können und mit wirtschaftlichen Sanktionen von bis zu 3.000 Euro belegt sind. Geringfügige Verstöße können zum Beispiel bis zu 750 Euro kosten.
Zu den als sehr schwer eingestuften Verstößen gehören:
- Die Nutzung der Einrichtungen in einer Weise, die das Zusammenleben oder die legitimen Rechte anderer Nutzer ernsthaft stört.
- Andere Benutzer an der Nutzung der Einrichtungen zu hindern oder den Betrieb des Schwimmbads ernsthaft zu behindern.
- Schwere Beschädigung oder Diebstahl von Material und Einrichtungen.
- Körperliche Angriffe auf Personal oder Benutzer.
- Das Zeigen von Transparenten oder Symbolen, die zu Gewalt, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit auffordern.
- Das Einbringen von Waffen, Fackeln, brennbaren Gegenständen oder das Entzünden von Bränden.
- Untervermietung oder Abtretung des Nutzungsrechts ohne Genehmigung.
Schwere Verstöße sind unter anderem:
- Unsachgemäße Verwendung des Materials ohne Erreichen einer sehr schweren.
- Weniger schwere Schäden.
- Verbale Aggression.
- Nichteinhaltung von Fahrplänen, Tabak- oder Alkoholvorschriften.
- Mitführen von nicht zugelassenen Glas- oder Metallbehältern.
- Erteilung von Unterricht oder lukrativen Aktivitäten ohne Erlaubnis.
- Mitbringen von Möbeln oder Spielen außerhalb der genehmigten Bereiche.
- Unerlaubte Foto- oder Videoaufnahmen.
Geringfügige Verstöße sind z. B. das Tragen unangemessener Kleidung, das Nichtvorzeigen einer Eintrittskarte auf Aufforderung oder das Hören von Musik ohne Kopfhörer.
Die Geldstrafen sind nach Vorsatz, Schaden und Rückfälligkeit gestaffelt, können aber zwischen 750 und 3.000 Euro liegen. In schwerwiegenden oder sehr schwerwiegenden Fällen kann der Stadtrat auch einen vorübergehenden Entzug des Rechts auf Nutzung der Einrichtungen verhängen, der zwischen einem Monat und fünf Jahren betragen kann.