In Madrid gibt es eine wenig bekannte kommunale Beihilfe, die bis zu 90 % der Kosten für die Renovierung Ihres Gebäudes abdecken kann. Der von der Stadtverwaltung geförderte und mit 50 Millionen Euro ausgestattete Plan Rehabilita Madrid 2025 soll die Sanierung von Gebäuden, Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften unterstützen und Anreize für die Erhaltung, Zugänglichkeit, Energieeffizienz sowie Gesundheit und Sicherheit von Gebäuden in der Hauptstadt bieten.
Um für diese Subvention in Frage zu kommen, muss sich die Immobilie in der Gemeinde Madrid, in einer Sonderzone für städtische Umwandlung (ZETU) oder in einer Impulssanierungszone für Energie (ZIRE) befinden, zu Wohnzwecken genutzt werden und vor 1998 gebaut worden sein.
Außerdem müssen vor Beginn der Arbeiten der Gebäudebewertungsbericht (IEE) und eine Genehmigung oder eine Verantwortungserklärung vorliegen. Bei Einzelwohnungen müssen die künftigen Nutznießer im Haus eingetragen sein, während bei Gebäuden die Zustimmung der Gemeinschaft erforderlich ist und mindestens 70 % der Wohnungen zu Wohnzwecken genutzt werden müssen.
Welche Art von Renovierung kann bezuschusst werden?

Die Zuschüsse variieren je nach dem sozioökonomischen Profil des Antragstellers und der Art der Reform, können aber zwischen 40 % und 90 % der Kosten decken, bis zu 10.000 Euro pro Wohnung. Der maximale Prozentsatz (90 %) ist für Fälle von anerkannter wirtschaftlicher Bedürftigkeit reserviert – zum Beispiel für Familien mit geringem Einkommen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören der Einbau von Aufzügen, Rampen oder die Verbesserung der Zugänglichkeit, die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern oder Heizungsanlagen, die Asbestsanierung, die Brandschutzverstärkung, die Installation von Sonnenkollektoren, Stromtankstellen und andere Arbeiten, die die Effizienz und die Gesundheit von Wohnungen verbessern.
Die Beihilfe wird nach Prüfung der Unterlagen und Genehmigungen im Voraus gewährt, so dass der Antragsteller die Kosten für die Arbeiten nicht im Voraus aufbringen muss. Das Verfahren zur Beantragung der Beihilfe erfordert die Zusammenstellung der technischen Unterlagen (Projekt oder Bericht, IEE, Budgets, Verwaltungsgenehmigungen) und deren Einreichung – entweder persönlich oder über die elektronische Zentrale der Stadtverwaltung– innerhalb der festgelegten Fristen. Die erste Frist ist bereits abgelaufen, sie lief bis zum 31. Juli, aber die nächste läuft vom 1. Oktober bis zum 1. Dezember 2025.