Im nächsten Jahr 2026 werden die Wege in Madrid anders sein. Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) stellt eine neue Reform der allgemeinen Straßenverkehrsordnung vor, die Änderungen wie die Handschuhpflicht für Motorräder, Helme ohne Ausnahmen für Fahrräder oder die Beleuchtung von Elektrorollern auch tagsüber mit sich bringen wird.
Nach mehr als vier Jahren Arbeit hat der Text die letzte Phase der ministeriellen Bearbeitung erreicht und wird voraussichtlich am 2. Januar 2026 in Kraft treten. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu verbessern: Fußgänger, Radfahrer, Moped- und Motorradfahrer.
Die Reform wird sich auf alle Bereiche des täglichen Verkehrs in der Stadt auswirken, d. h. auf Auto-, Taxi-, Fahrrad- und Rollerfahrer und sogar auf Fahrer und Fahrerinnen von Hauslieferdiensten.
Sicherheitsgurte für alle und Beleuchtungspflicht für Motorroller

Eine der wichtigsten Neuerungen ist das Ende einer historischen Ausnahmeregelung: Taxifahrer, Lieferfahrer und Fahrlehrer müssen nun auch in der Stadt Sicherheitsgurte anlegen. Ausgenommen sind lediglich Fahrer und Fahrgäste von Einsatzfahrzeugen oder Krankenwagen sowie Kinder unter 1,35 m Körpergröße, wenn sie in Taxis in der Stadt unterwegs sind (sie müssen auf den Rücksitzen mitfahren).
Für Elektroroller (Fahrzeuge der persönlichen Mobilität) wird eine Beleuchtungspflicht zu jeder Zeit, auch tagsüber, eingeführt, obwohl diese Maßnahme erst ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung vorgeschrieben wird. Darüber hinaus werden die Verkehrsbeschränkungen für Elektroroller verschärft: Sie dürfen die VAO-Spuren nicht mehr benutzen und müssen mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen (100 Euro, wenn sie innerhalb der ersten 20 Tage bezahlt werden).
Von den neuen Vorschriften sind auch die Fahrer von Fahrrädern und Lieferwagen betroffen. Wer mit dem Motorrad, Fahrrad oder Roller unterwegs ist , muss eine Warnweste tragen, und zwar nicht nur auf städtischen Straßen, sondern auch auf Autobahnen.
Schutz für Radfahrer und Motorradfahrer

Die Vollgesichtsjacke wird für Motorradfahrer nicht mehr obligatorisch sein, aber wenn sie getragen wird, muss sie „ordnungsgemäß befestigt“ sein. Auch Schutzhandschuhe und geschlossenes Schuhwerk sind künftig für alle Motorradfahrer vorgeschrieben.
Die Radfahrer ihrerseits dürfen „in Zweierkolonnen“ auf dem Standstreifen verkehren. Eine weitere wichtige Maßnahme besteht darin, dass Personen mit einer Bescheinigung über „schwerwiegende medizinische Gründe“ nicht mehr vom Tragen eines Helms befreit sind. Diese Pflicht gilt auch für Motorradfahrer und Mopedfahrer.
Überholen und Parken in Madrid

Die neue DGT-Verkehrsordnung regelt eindeutig die Bedingungen für das Überholen eines auf der Straße stehenden Fahrzeugs. Es ist nun erforderlich, die Geschwindigkeit auf mindestens 20 km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren und einen seitlichen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, auch wenn dies bedeutet, auf die Gegenfahrbahn zu geraten.
Schließlich ist das Halten und Parken in der Nähe von Fußgängerüberwegen verboten, da es die Sicht der Fußgänger beim Überqueren beeinträchtigen kann.
Sobald die neuen Verordnungen veröffentlicht sind, haben Gemeinden wie Madrid zwei Jahre Zeit, um ihre Verordnungen an diese Leitlinien anzupassen.