Ab dem 2. Januar 2026 wird das Fahren eines Elektrorollers oder bestimmter Elektrofahrräder ohne Versicherung in Spanien mit einer Geldstrafe geahndet, die mit der eines Autos vergleichbar ist: Bußgelder bis zu 1.000 € und Stilllegung des Fahrzeugs. Dies sieht das kürzlich vom Kongress verabschiedete Gesetz 5/2025 vor, mit dem das Gesetz über die zivilrechtliche Haftung und die Kfz-Versicherung geändert, die europäische Richtlinie 2021/2118 angepasst und die Versicherungspflicht auf Tausende neuer Nutzer ausgedehnt wird.
Wer ist von der Versicherungspflicht betroffen?
Die Versicherungspflicht gilt für alle Elektroroller (Personal Mobility Vehicles, PMVs) und Elektrofahrräder mit einer Leistung von mehr als 250 Watt oder einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, einschließlich solcher mit Gaspedal oder elektrischer Unterstützung ohne Treten (Kategorie L1e-B, vergleichbar mit Mopeds). Die Versicherungspflicht gilt sowohl für Fahrten im Stadtverkehr als auch im Überlandverkehr und gilt auch für Liefer-, Miet- oder Firmenflotten. Konventionelle Fahrräder und leistungsschwächere Elektrofahrräder sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.

Jeder, der eines dieser Fahrzeuge besitzt, muss bis zum 2. Juli 2026 eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden an Dritten im Falle eines Unfalls ab und entspricht damit de facto einer Auto- oder Motorradversicherung. Als Neuheit wird die DGT ein nationales Register für Fahrzeuge der persönlichen Mobilität einführen: Die Besitzer müssen ihre Motorroller und Fahrräder, die der neuen Regelung unterliegen, registrieren lassen, was die Identifizierung für Kontrollen und Sanktionen erleichtert. Es wird eine Zulassungsbescheinigung und eine Identifikationsplakette erforderlich sein.
Bußgelder: wie beim Autofahren
Das Gesetz sieht vor, dass nach der Übergangszeit das Fahren ohne Versicherung genauso geahndet wird wie das Führen eines Kraftfahrzeugs. Obwohl das Mindeststrafmaß etwa ein Drittel des Strafmaßes für Autos beträgt (601 € bis 3 005 €), liegen die Bußgelder für Elektroroller in der Praxis zwischen 200 € und 1 000 €, je nach Schwere und Rückfälligkeit. Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, kann es außerdem stillgelegt werden. Im Falle eines Unfalls kann das Konsortium für Versicherungsentschädigung den Schadensersatz vom Nutzer einfordern, wenn die Versicherung nicht in Kraft war.