Die Stadtverwaltung von Rivas Vaciamadrid hat nach dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts Madrid Nr. 1, das die Entscheidung der Stadtverwaltung, die Baugenehmigung für 84 Wohnungen im Sektor Cristo de Rivas zu verweigern, bestätigt hat, wichtige gerichtliche Unterstützung für ihre Stadtplanungspolitik erhalten. Der betroffene Bauträger, Jarama Desarrollos Inmobiliarios, hatte gegen die Ablehnung der Stadtverwaltung Berufung eingelegt, aber das Gerichtsurteil hat die technischen Kriterien der Stadtverwaltung bestätigt: Der Bau kann nicht erfolgen, solange die wesentlichen Urbanisierungsarbeiten in dem Gebiet nicht abgeschlossen sind.
Es gibt mehrere Gründe, die den Standpunkt des Rathauses stützen. Erstens gilt das Gebiet nicht als städtisches Bauland: Mehr als 14 Jahre nach Beginn der Arbeiten in diesem Bereich fehlen immer noch wichtige Infrastrukturen wie das allgemeine Regenwasserkanalisationsnetz, die allgemeinen Abwassersammler, ein Teil der Straßen und die obligatorischen Grünflächen. Das Fehlen dieser Infrastruktureinrichtungen stellt ein Risiko für die Sicherheit der Menschen dar, die in den künftigen Wohnhäusern leben werden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Junta de Compensación für die Durchführung der Urbanisierungsarbeiten gemäß den städtebaulichen Vorschriften und der 2018 mit dem Rathaus unterzeichneten Vereinbarung zuständig ist. Und schließlich unterstreicht sie die Zuständigkeit der Gemeinde, die Vereinbarkeit der Bauarbeiten mit den Urbanisierungsarbeiten zu genehmigen, und in diesem Fall ist die Entscheidung, keine gleichzeitigen Genehmigungen zu erteilen, gerechtfertigt und rechtmäßig.

Die Reaktion der Stadtverwaltung von Rivas
Die Stadtverwaltung von Rivas begrüßte das Urteil als Bestätigung ihres Modells einer nachhaltigen Stadt und vertrat die Ansicht, dass der Schutz der städtischen Umwelt und eine angemessene Planung Vorrang vor spekulativen Interessen haben sollten. Der Erklärung der Stadtverwaltung zufolge geht es nicht darum, den Bau neuer Wohnungen zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass bei jeder Entwicklung alle grundlegenden Dienstleistungen und Garantien für die künftigen Bewohner gewährleistet sind.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, stellt es einen wichtigen Präzedenzfall für andere anstehende Bauvorhaben in der Gemeinde dar. Der Stadtrat hat bereits den neuen Generalplan für die Stadtplanung (PGOU) vorgestellt, der auf eine Neuordnung des Bestehenden, die Erneuerung von Räumen und die Konsolidierung eines Stadtmodells abzielt, das „die Lebensqualität in den Vordergrund stellt“.