Die Autonome Gemeinschaft Madrid bietet Steuerabzüge für Bildungsausgaben an, durch die Familien mit Kindern bei der Steuererklärung einen Teil dieser Ausgaben zurückerhalten können: konkret handelt es sich um Ausgaben im Zusammenhang mit der Schulpflicht, dem Kauf von Kleidung, die ausschließlich für den Schulgebrauch bestimmt ist, und dem Sprachunterricht.
Die Abzüge gelten für Ausgaben , die in der Vorschule, der Pflichtschule und der beruflichen Grundausbildung anfallen, und zwar in folgenden Prozentsätzen:
- 5 % der Ausgaben für Schulkleidung (Uniformen).
- 15 % der Ausgaben für außerschulischen Sprachunterricht (ab dem Steuerjahr 2023).
- 15 % der Ausgaben für die Pflichtschulzeit (zweiter Zyklus der Vorschule, Grundschule, Sekundarstufe I und berufliche Grundausbildung).
Das Feld in der Steuererklärung für diese Abzüge ist übrigens [1044].
Höhe der Steuerabzüge für Schulkosten in Madrid
Der abzugsfähige Betrag darf die folgenden Obergrenzen nicht überschreiten:
- 412,40 Euro für jedes Kind oder jeden Nachkommen für die Abzüge für Sprachunterricht und/oder Kleidung.
- 927,90 Euro für jedes Kind oder jeden Nachkommen, sofern die Steuerzahler Anspruch auf den Abzug haben, zusätzlich zu den im vorigen Absatz genannten Ausgaben oder ausschließlich für Schulkosten.
- Die Obergrenze liegt bei 1.031 Euro für jedes Kind oder jeden Nachkommen, das bzw. der im Steuerjahr die erste Stufe der Vorschule besucht.
Voraussetzungen für den Schulkostenabzug in Madrid

Diese Abzüge, so erklärt die Steuerbehörde, gelten, sofern die Summe aus der allgemeinen Steuerbemessungsgrundlage und den Ersparnissen des Steuerpflichtigen zusammen mit denen der übrigen Mitglieder seiner Familie in Euro nicht den Betrag übersteigt, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der Familienmitglieder mit 30.930 ergibt.
Mit anderen Worten: Du kannst diesen Abzug geltend machen, wenn die Summe der Felder [0435] und [0460] in der Steuererklärung das von der Steuerbehörde angegebene Ergebnis dieser Multiplikation nicht übersteigt .