Die Kombination von Studium und Beruf ist für viele Menschen eine Realität. Jetzt hat die Region Madrid eine autonome Steuervergünstigung eingeführt, die es jungen Menschen, die studieren und arbeiten, ermöglicht, bis zu 400 € pro Jahr bei den Studiengebühren für ihr Grundstudium oder ihre höhere Berufsausbildung zu sparen.
Der Abzug, der ab diesem akademischen Jahr gilt, kann bis zu 50 % des Gesamtbetrags der Studiengebühren betragen, mit einer Obergrenze von 400 € in der regionalen Einkommensteuererklärung. Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, muss man unter 30 Jahre alt sein, ein volles Studienjahr absolvieren – sei es ein Universitätsstudium oder eine höhere Berufsausbildung in öffentlichen oder subventionierten Einrichtungen in der Region Madrid – und mindestens fünf Monate des entsprechenden Studienjahres eine tatsächliche Arbeitstätigkeit nachweisen.
Diejenigen, die nicht in den Genuss dieser regionalen Steuergutschrift kommen

Praktikumsverträge (auch wenn sie bezahlt werden) sind von der Beihilfe ausgeschlossen, und es ist erforderlich, einen normalen Arbeitsvertrag zu haben und bei der Sozialversicherung angemeldet zu sein. Ziel ist es, wie die Gemeinschaft erklärt, die doppelte Anstrengung derjenigen zu fördern, die eine Ausbildung absolvieren und darüber hinaus einen aktiven Beitrag zum lokalen Produktionsgefüge leisten, was nach ihren Kriterien Praktikanten ausschließt.
Dieser Abzug, der mit einem Anfangsbudget von sechs Millionen Euro ausgestattet ist,soll jährlich etwa 15.000 Studenten zugute kommen. Die Regionalregierung begründet die Maßnahme unter anderem mit der hohen Eingliederungsquote von Absolventen einer Berufsausbildung in Madrid (durchschnittlich mehr als 75 %) sowie mit dem Wunsch, dass kein junger Mensch zwischen Studium und Beruf wählen muss.
Um den Abzug in Anspruch nehmen zu können, müssen die Begünstigten den Nachweis über die Zahlung der Einschreibegebühren aufbewahren, ihren Studenten- und Arbeitnehmerstatus nachweisen und die Daten in der regionalen Steuererklärung für das entsprechende Steuerjahr angeben.