Die Müllgebühr in Madrid wurde von der Justiz für nichtig erklärt, womit den Einsprüchen, die das Verfahren in Frage stellten, Recht gegeben wurde und eine politische Debatte wieder entfacht wurde, die in der Hauptstadt schon seit Monaten brodelt. Die Entscheidung fällt nach einer juristischen Offensive, angeführt von der Opposition und einigen Institutionen, die bereits die Nichtigkeit gefordert hatten, da sie die Maßnahme von Anfang an für ungerecht, falsch kalkuliert und schlecht durchdacht hielten.
Der Oberste Gerichtshof von Madrid hat die Verordnung von 2025 für nichtig erklärt, weil „während des öffentlichen Anhörungsverfahrens ein wesentlicher Teil des technisch-wirtschaftlichen Berichts ausgelassen wurde, der als Grundlage für die Festlegung der Gebühr diente“. Das Urteil betrifft die erste Abrechnung dieser Gebühr in der Hauptstadt, die seit September letzten Jahres erhoben wird und wegen der großen Unterschiede in der Höhe zwischen den Stadtvierteln für starken Unmut bei den Anwohnern gesorgt hat.
Der Kern des Konflikts lag nicht nur darin, wie viel gezahlt wurde, sondern auch darin, wie das System aufgebaut war. Más Madrid argumentierte, dass die Stadtverwaltung die Kriterien auf wenig transparente Weise vermischt habe, wobei 80 % an den Katasterwert und 20 % an das Abfallaufkommen pro Stadtteil gekoppelt waren – eine Formel, die ihrer Meinung nach Familien und Stadtteile mit geringerem Einkommen benachteiligte.
Widerstand gegen die Müllgebühr in Madrid

Von Anfang an kritisierte die Opposition , dass die Gebühr ihre Umweltziele nicht erfülle und keine Anreize zum Recycling biete. Das zentrale Argument war, dass die verwendete Formel Nachhaltigkeit kaum belohnte und stattdessen viele Familien mit Rechnungen bestrafte, die je nach Wohnviertel in die Höhe schnellen konnten.
Más Madrid wies zudem darauf hin, dass die Gebührenordnung ohne ausreichende soziale Korrekturen, ohne klare Ermäßigungen für bedürftige Haushalte und ohne wirksame Mechanismen zur Bestrafung großer Müllverursacher wie Verpackungshersteller oder bestimmte Wirtschaftssektoren entworfen worden sei. Diese politische Kritik wurde nun durch das Gerichtsurteil untermauert, das die Verordnung für ungültig erklärt und das gesamte vom Stadtrat verabschiedete System in Frage stellt.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Madrid ist noch nicht rechtskräftig, das heißt, die Stadtverwaltung von Madrid kann noch Berufung einlegen und den Fall vor höhere Instanzen bringen.