Laut dem spanischen Jugendrat „leben 7 von 10 jungen Menschen, die in Spanien arbeiten, weiterhin bei ihren Eltern”, und das durchschnittliche Alter, in dem sie ausziehen, liegt bei 30 Jahren. Dieses Problem ist das Ergebnis niedriger Löhne und hoher Mieten, aber im Allgemeinen ist es in den Ländern Südeuropas weit verbreitet. Um das zu ändern, hat die Regierung eine Reform durchgesetzt, damit junge Leute über 23, die bei ihren Eltern wohnen, ab 2026 bis zu 733,9 Euro pro Monat als Mindesteinkommen (IMV) bekommen können, wenn sie neue Anforderungen in Sachen finanzieller Unabhängigkeit und Zusammenleben erfüllen.
Die Reform ermöglicht es jungen Menschen ab 23 Jahren, die noch bei ihren Eltern wohnen, das IMV als Einzelbegünstigte zu beziehen, sofern sie nicht Teil derselben wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft sind. Die Leistung wird 2026 um 11,4 % erhöht, sodass der garantierte Betrag für eine einzelne Person bei etwa 733,6–733,9 Euro pro Monat liegt.
Wer kann die 733 Euro bekommen?

Beantragen können ihn Leute über 23 Jahre, die bei ihren Eltern wohnen, aber nachweisen können, dass sie eine separate wirtschaftliche Einheit sind und weder Einkommen noch Ausgaben strukturell teilen. Auch Sonderfälle von Jugendlichen ab 18 Jahren, die unter staatlicher Vormundschaft standen, Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung sind, obdachlos sind oder sich in einer anderen besonders prekären Lage befinden, werden berücksichtigt.
Wichtige Voraussetzungen für junge Leute, die bei ihren Eltern wohnen
Für die Altersgruppe von 23 bis 29 Jahren musst du mindestens zwei Jahre vor der Beantragung der Beihilfe unabhängig gelebt haben, normalerweise mit einem Mietvertrag, eigener Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und in vielen Fällen einer Mindestanmeldung bei der Sozialversicherung. Für Personen über 30 Jahre reicht es aus, ein Jahr vor der Antragstellung außerhalb des Familienwohnsitzes gelebt zu haben, außer in Ausnahmefällen wie dem Tod der Eltern oder anderen schwerwiegenden Umständen.
So beantragst du die Beihilfe
Der Antrag auf IMV wird bei der Sozialversicherung gestellt, entweder online (über die elektronische Plattform, mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve) oder persönlich nach Terminvereinbarung in den Beratungs- und Informationszentren. Mit dem Antrag musst du deinen Personalausweis oder deine Ausländeridentifikationsnummer, eine Meldebescheinigung, einen Lebenslauf, Einkommensnachweise und alle Unterlagen vorlegen, die deine wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Nichtzugehörigkeit zum Haushalt deiner Eltern belegen.