Madrid hat beschlossen, die Regeln für Sozialwohnungen zu ändern und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zum zentralen Kriterium für den Zugang zu erschwinglichen Mietwohnungen und zum Kauf von Sozialwohnungen zu machen. Die künftige Verordnung über den sozialen Wohnungsbau, die die Regionalregierung im Juli verabschieden will, sieht vor, dass für den Kauf einer Sozialwohnung generell eine mindestens zehnjährige Meldezeit in der Autonomen Gemeinschaft Madrid nachgewiesen werden muss, während für den Zugang zu Mietwohnungen die Schwelle auf fünf Jahre gesenkt wird, nachdem die ursprüngliche Idee, auch für Mietwohnungen eine zehnjährige Meldezeit zu verlangen, auf heftige Kritik gestoßen war. Diese neue Anforderung gilt aber nicht für Leute, die schon vor dem neuen Gesetz eine Sozialwohnung gekauft haben.
Die Regierung von Isabel Díaz Ayuso sagt, diese Änderung sei eine Möglichkeit, „die Verwurzelung zu stärken” und denjenigen, die schon lange in der Region leben, Vorrang vor Neuankömmlingen zu geben. In der Praxis bedeutet das aber, dass Tausende von potenziellen Käufern von Sozialwohnungen ausgeschlossen werden, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie schon lange in Madrid gemeldet sind.
Die Gestaltung der neuen Anforderung ist komplex und voller Nuancen. Im Entwurf der Verordnung ist festgelegt, dass die Mindestanmeldung von zehn Jahren für alle Wohnungen gilt, die als Sozialwohnungen zertifiziert sind und deren Preis gesetzlich begrenzt ist – Sozialwohnungen, preisgebundene Wohnungen oder neue gleichwertige Wohnungstypen –, unabhängig davon, ob sie von der Verwaltung oder einem privaten Betreiber gefördert werden.
Mehr Voraussetzungen für den Zugang zu Sozialwohnungen

Außerdem plant die Region einen doppelten Filter: Einerseits muss man zehn Jahre in der Region gemeldet sein, um eine Wohnung kaufen oder selbst nutzen zu können, und andererseits muss man drei bis fünf Jahre in der Gemeinde gemeldet oder beruflich gebunden sein, in der man im Rahmen von Programmen wie dem Plan Vive, einem großen Projekt für bezahlbare Mietwohnungen, eine Wohnung zugeteilt bekommt.
Nach der Ablehnung durch die Öffentlichkeit hat die Region angekündigt, dass sie die erforderliche Meldezeit für die Beantragung einer Sozialwohnung zur Miete auf fünf Jahre begrenzen wird, während sie für den Kauf und andere Zwecke, wie die Überlassung zur eigenen Nutzung, bei zehn Jahren bleibt. Diese Senkung geht mit einer internen Lockerung einher: Wenn die Meldepflicht erforderlich ist, reicht es aus, dass nur ein Mitglied der Lebensgemeinschaft diese erfüllt, was Paaren oder Familien mit unterschiedlichen Wohnverhältnissen die Möglichkeit eröffnet, weiterhin Zugang zu dieser Art von Wohnraum zu erhalten, wenn mindestens eine Person seit Jahren in Madrid gemeldet ist.
Um zu verhindern, dass durch die geänderten Regeln Tausende von Familien benachteiligt werden, sieht der Text mehrere wichtige Ausnahmen vor: Die zehnjährige Meldepflicht gilt nicht für Personen, die vor Inkrafttreten der Verordnung bereits Kaufverträge oder Kaufoptionsverträge unterzeichnet, Zuteilungstitel erhalten oder Anzahlungen für den Kaufpreis der Wohnung geleistet haben, sowie für Mitglieder von Genossenschaften, die Mittel für den Kauf des Grundstücks oder die Entwicklung des Bauvorhabens bereitgestellt haben. In all diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass eine vorherige rechtliche und wirtschaftliche Verpflichtung besteht, die nicht durch eine kurzfristige Änderung der Vorschriften beeinträchtigt werden darf, weshalb sie vor dem neuen Filter des Melderegisters „geschützt” sind.
Der Text enthält außerdem Klauseln, die Personen, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit illegaler Besetzung verurteilt wurden, für fünf Jahre den Zugang zu Sozialwohnungen verweigern. Die Regionalregierung stellt dies als Maßnahme zum „Schutz der öffentlichen Ressourcen” dar und will damit sicherstellen, dass die Hilfen denen zugutekommen, die „kontinuierlich zur Entwicklung” der Region beitragen.