
Die Kosten für den Kauf eines neuen Autos in Madrid können geringer ausfallen, wenn Sie die neue Subventionslinie nutzen, die der Madrider Stadtrat zur Förderung der nachhaltigen Mobilität in der Hauptstadt angekündigt hat.
Mit einer Investition von 9,8 Mio. Euro – die auf 23,3 Mio. Euro aufgestockt werden kann – wird die neue Ausschreibung im Rahmen des Beihilfeplans Cambia 360 fast die Hälfte – 4 Mio. Euro – für Subventionen für diejenigen bereitstellen, die ein neues privates Auto kaufen wollen, die sich wie folgt verteilen:
- Kauf von Fahrzeugen mit dem NULL-Emissionslabel: 4.000 Euro.
- Kauf von Fahrzeugen mit dem ECO-Label: 2.000 Euro.
- Kauf von Fahrzeugen mit dem C-Label: 1.500 Euro (und die Bedingung, ein umweltschädliches Fahrzeug zu verschrotten).

Darüber hinaus kann das Budget auf bis zu 20 Millionen Euro aufgestockt werden, um bestimmte Fälle abzudecken und Anreize zu schaffen, wie z. B. die Spende von Fahrzeugen der Umweltklasse A oder B zur Abgabe an die von der DANA Betroffenen, wodurch sich der Zuschuss um 1.500 Euro erhöht.
Sie können alle Fälle im Amtsblatt der Stadt Madrid (BOAM) nachlesen, das am Dienstag, den 10. Juni, veröffentlicht wurde. Darüber hinaus bietet die Stadtverwaltung Madrid eine Suchmaschine, um die Händler und Verkaufsstellen zu finden, die sich an diesen Plan halten.
Antragsfristen je nach Fahrzeugtyp

Die Beihilfe für den Kauf eines neuen Privatfahrzeugs ist nicht die einzige, die im Rahmen dieses Plans gewährt wird. Es gibt sie beispielsweise auch für das Taxigewerbe oder für die Verschrottung von Bussen. Nachstehend finden Sie die jeweiligen Antragsfristen, die über diese Website abgewickelt werden können:
- Privatfahrzeuge: vom 18. Juni bis zum 17. Juli 2025.
- Abwrackung von Bussen: 20. Mai bis 30. September 2025.
- Taxisektor (2,85 Millionen Euro): vom 1. bis 30. Juni.
- Nur Eurotaxis werden Subventionen für ECO-Fahrzeuge erhalten.
- Autotaxis haben Anspruch auf Subventionen, wenn sie emissionsfreie Fahrzeuge kaufen (bis zu 5.000 Euro/Fahrzeug).
- Städtische Verteilung von Gütern (bis zu 1,15 Millionen an Fördermitteln, bis zu 14.000 Euro pro Antragsteller): vom 12. April bis 30. September.
- Mikromobilität (bis zu 300.000 Euro mit einem Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Fahrzeug, 50% des Preises): vom 12. April bis zum 30. September.
Andere Zuschüsse
Zusätzlich zu den oben genannten Beihilfen für die verschiedenen Fahrzeugtypen umfassen die Subventionen auch bis zu 2,7 Millionen Euro für die Renovierung der umweltschädlichsten Heizkessel für effiziente Klimaanlagen – Anträge können vom 21. April bis zum 21. November gestellt werden -.
Außerdem gibt es bis zu 2 Millionen Euro für die Installation von Ladeinfrastrukturen (mit einer Obergrenze von bis zu 150.000 Euro pro Zuschuss), für die die Antragsfrist vom 21. April bis zum 23. Mai läuft.