Die Region Madrid hat die Regeln für Gepäckstücke, die in den Überlandbussen von Madrid mitgenommen werden dürfen, überarbeitet, und es gibt eine wichtige Änderung für den Alltag: Rucksäcke dürfen nicht mehr auf dem Rücken getragen werden, sondern müssen immer in der Hand gehalten werden. Die Beförderungsbedingungen wurden aktualisiert, um zum ersten Mal genau festzulegen, welche Gegenstände unter welchen Bedingungen erlaubt sind, mit dem Ziel, Stöße, Stolperfallen und Unannehmlichkeiten in oft überfüllten Fahrzeugen zu reduzieren.
Ab jetzt darf jeder Fahrgast nur noch ein einziges Gepäckstück mit in den Überlandbus nehmen, sofern es für die anderen Fahrgäste kein Risiko oder Unbehagen darstellt. Die Regelung legt konkrete Maßnahmen für die gängigsten Gegenstände fest:
- Handtaschen, Aktentaschen oder Rucksäcke bis zu einer Größe von 50 x 30 x 10 Zentimetern (dürfen nicht auf dem Rücken getragen werden, sondern müssen in der Hand gehalten werden).
- Einkaufswagen oder Rucksäcke mit Rädern.
- Kleine Koffer, maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter.
- Kinderroller, Laufräder und Kinderfahrräder ohne Pedale.
- Musikinstrumente und Sportgeräte, immer in ihrer Hülle.
In Ausnahmefällen kann der Fahrer andere Gepäckstücke akzeptieren, wenn er sicher ist, dass sie keine Gefahr oder Hindernis darstellen, aber er kann auch die Mitnahme verweigern, wenn der Bus sehr voll ist oder kein Platz für Gepäck vorhanden ist.
Tschüss Rucksack

Die für die Fahrgäste sichtbarste Änderung ist das Verbot, Rucksäcke auf dem Rücken zu tragen: Sie müssen in der Hand oder auf dem Boden zwischen den Beinen transportiert werden, niemals umgehängt, um Stöße, Schläge ins Gesicht oder Verhakungen in Gängen und Türen zu vermeiden. Das Gleiche gilt für Aktentaschen und anderes Handgepäck, das so platziert werden muss, dass es weder Gänge noch Notausgänge blockiert.
Musikinstrumente müssen immer im Innenraum des Busses transportiert werden, wobei pro Fahrzeug nur ein großes Instrument erlaubt ist, um den verfügbaren Platz nicht zu überfüllen. In allen Fällen müssen die Gegenstände gut gesichert sein, um gefährliche Verschiebungen, Geräusche oder Beschädigungen beim Bremsen und Manövrieren zu vermeiden.
Mehr Macht für den Fahrer (und mehr Verantwortung für den Fahrgast)
Die Aktualisierung der Vorschriften klärt auch, was der Fahrer tun kann, wenn das Gepäck zu einem Problem wird: Wenn der Überlandbus keinen Gepäckraum hat, dieser voll ist oder das Gepäckstück ein Risiko oder Hindernis darstellt, kann der Zugang verweigert oder der Fahrgast sogar aufgefordert werden, den Bus zu verlassen, auch wenn er bereits sein Ticket entwertet hat. Die Entscheidung wird von Fall zu Fall getroffen, wobei jedoch immer die Sicherheit im Vordergrund steht.
Gleichzeitig wird die Verantwortung des Nutzers für seine Sachen verstärkt. Jetzt ist jeder Reisende allein für seine Sachen und für Schäden, die sie anderen Personen oder dem Fahrzeug zufügen können, verantwortlich. In der Praxis heißt das, dass, wenn ein schlecht verstauter Koffer einen Sturz verursacht oder einen Teil des Fahrzeugs beschädigt, die Kosten vom Besitzer eingefordert werden können.