Während die Mietpreise in Madrid weiterhin Rekorde brechen und von Monat zu Monat steigen, gibt es eine kleine Änderung in der diesjährigen Einkommensteuererklärung, die für viele eine Erleichterung sein könnte. Der regionale Steuerabzug für Mieter kann jetzt bis zu 1.237,20 Euro pro Jahr betragen, und die Änderung der Altersgrenze öffnet die Tür für Tausende weitere Mieter. Die Autonome Gemeinschaft hat die Altersgrenze für diese Steuervergünstigung von 35 auf 40 Jahre angehoben, sodass jeder Steuerzahler unter 40, der in der Region zur Miete wohnt und die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, bis zu 30 % seiner Wohnkosten von der Steuer absetzen kann, mit einer Obergrenze von 1.237,20 Euro.
Wenn du zum Beispiel 1.000 Euro im Monat (12.000 im Jahr) zahlst, wären 30 % davon 3.600, aber du kannst nur bis zu einer Obergrenze von 1.237,20 Euro abziehen; Wenn du 750 Euro im Monat (9.000 im Jahr) zahlst, wären 30 % davon 2.700 Euro, und du würdest auch den maximal zulässigen Betrag erreichen. Es ist kein Scheck, den die Region ausstellt, sondern eine Ermäßigung der Steuer, die bei der Einkommensteuererklärung 2024-2025 berechnet wird, deren Kampagne am 8. April startet und bis zum 30. Juni läuft.
Finanzielle Voraussetzungen und Bedingungen
Um den Steuerabzug zu bekommen, reicht das Alter allein nicht aus: Man muss auch ein paar wirtschaftliche und formale Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten sind:
- Maximales Einkommen: Steuerbemessungsgrundlage (allgemein + Ersparnisse) unter 26.414,22 Euro bei Einzelveranlagung oder unter 37.322,20 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.
- Außerdem darf die Summe der Steuerbemessungsgrundlagen aller Mitglieder der Familie 61.860 Euro nicht überschreiten.
- Mietaufwand: Die jährliche Miete muss mindestens 20 % der Steuerbemessungsgrundlage ausmachen, d. h. sie muss Ihr Budget wirklich „belasten”.
- Wohnsitz: Sie müssen im Steuerjahr mindestens 183 Tage in der Autonomen Gemeinschaft Madrid gelebt haben und die gemietete Wohnung muss Ihr gewöhnlicher Wohnsitz sein.
- Vertrag und Kaution: Sie müssen einen ordnungsgemäßen Mietvertrag haben und die Kaution muss bei der Sozialwohnungsagentur oder einer anderen zuständigen Stelle hinterlegt sein, was das Finanzamt als Nachweis dafür nutzt, dass die Miete ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.