Die Regierung hat beschlossen, eine der stärksten Steuervergünstigungen für Hausbesitzer bis Ende 2026 zu verlängern: die Steuerabzüge für Energieeffizienzmaßnahmen, die eine Senkung der Einkommensteuer um bis zu 40 % ermöglichen und in einigen Fällen eine Rückerstattung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr.
Die Maßnahme ist Teil eines Pakets von Anreizen für die energetische Sanierung von Häusern, das die Regierung per Königlichem Erlass bis zum 31. Dezember 2026 für Häuser und bis 2027 für ganze Gebäude verlängert hat.
So funktioniert es: Stufen und Prozentsätze

Das Programm ist in drei Stufen unterteilt, je nachdem, wie umfangreich die Arbeiten sind und wie viel man sparen kann.
- Grundstufe (bis zu 20 %): für kleine Maßnahmen, die den Heiz- und Kühlbedarf um mindestens 7 % senken; die maximale jährliche Basis beträgt 5.000 Euro und der tatsächliche Abzug kann bis zu 1.000 Euro betragen.
- Mittlere Stufe (bis zu 40 %): gedacht für größere Renovierungen im Hauptwohnsitz oder in Mietwohnungen, sofern eine Reduzierung des Verbrauchs nicht erneuerbarer Primärenergie um 30 % erreicht oder die Energieeffizienzklasse auf A oder B verbessert wird; die maximale jährliche Bemessungsgrundlage beträgt 7.500 Euro und der Abzug kann bis zu 3.000 Euro betragen.
- Höchststufe (bis zu 60 %): Für umfassende Maßnahmen an ganzen Wohngebäuden, bei denen jeder Eigentümer bis zu 3.000 Euro pro Jahr von seiner Einkommensteuer abziehen kann, wenn die Immobilie ihren Verbrauch um 30 % senkt oder die Energieeffizienzklasse A oder B erreicht.
Welche Eigentümer profitieren davon (und bis wann)?
Die Verlängerung durch die Regierung verhindert, dass diese Beihilfen im Dezember 2025 auslaufen, und verschafft Eigentümern, die nicht rechtzeitig mit der Planung und Durchführung einer Renovierung fertig geworden sind, eine Atempause. Anspruchsberechtigt sind sowohl Eigentümer von Hauptwohnungen als auch kleine Vermieter, die ihre Wohnung als ständigen Wohnsitz des Mieters vermieten, sofern die Maßnahmen die in den Vorschriften festgelegten Effizienzkriterien erfüllen. Die Arbeiten müssen zwischen dem 6. Oktober 2021 und dem 31. Dezember 2026 (im Falle von Einfamilienhäusern) durchgeführt werden, was einen Zeitraum von mehreren Jahren eröffnet, um Projekte ohne Eile zu organisieren.
Dieser Effizienzabzug kommt zu den spezifischen Ermäßigungen für Eigentümer hinzu, die Hauptwohnsitze vermieten, die durch das Wohnungsgesetz geregelt sind, wo die allgemeine Ermäßigung des Nettomietertrags 50 % beträgt, mit Vergünstigungen, die in bestimmten Fällen auf 60 %, 70 % oder sogar 90 % steigen (kürzlich erfolgte Sanierung, Vermietung an junge Menschen in angespannten Gebieten oder Preissenkungen gegenüber früheren Verträgen).