Selbstständige über 52 Jahre in der Autonomen Gemeinschaft Madrid, die kein Arbeitslosengeld mehr beziehen, können auf Antrag eine spezielle Direktbeihilfe von der Regionalregierung erhalten.
Diese spezielle Fördermaßnahme ist Teil der sogenannten „Tarifa Cero“ für Selbstständige, einer direkten Beihilfe, die darauf abzielt, die selbstständige Erwerbstätigkeit in der Autonomen Gemeinschaft Madrid zu fördern und zu festigen.
Die Höhe dieser „Seniorenbeihilfe“ berechnet sich durch Multiplikation des monatlichen Betrags des Arbeitslosengeldes, auf das man in den ersten Monaten der Anmeldung beim RETA – dem System für Selbstständige (RETA) der Sozialversicherung – verzichtet hat, „mit einem Höchstbetrag von zwölf“, wie es in den Richtlinien selbst heißt.
Voraussetzungen für die Beantragung der Beihilfe

Selbstständige über 52 Jahre, die diese Förderlinie beantragen möchten, müssen zwei spezifische Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 52 Jahre alt sein und dürfen aufgrund ihrer Anmeldung beim RETA kein Arbeitslosengeld für über 52-Jährige mehr beziehen.
Außerdem müssen Antragsteller als allgemeine Voraussetzungen für den Bezug der Direktbeihilfen der „Tarifa Cero“ (einschließlich der Seniorenbeihilfe) weitere Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel:
- Der Geschäftssitz muss in der Autonomen Gemeinschaft Madrid liegen.
- Du musst deinen steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Staat, der Autonomen Gemeinschaft Madrid und der Sozialversicherung nachgekommen sein.
- Gib bitte an, ob du andere Zuschüsse beantragt oder erhalten hast, um die Aktivitäten zu finanzieren, für die du diesen Zuschuss beantragst.
Die vollständige Liste der Voraussetzungen findest du auf der Website der Digitalverwaltung der Autonomen Gemeinschaft Madrid, wo du auch den Antrag stellen kannst.
Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen – wie zum Beispiel, wenn „die nach den geltenden Bestimmungen auferlegten steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt sind“ –, die im Staatsanzeiger (BOE) ordnungsgemäß aufgeführt sind.
Antragsfrist
Der Antrag muss gemäß den Förderrichtlinien innerhalb der folgenden Fristen gestellt werden:
- Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf jedes Zwölfmonatszeitraums, in dem die betreffende Ermäßigung oder Vergünstigung in Anspruch genommen wurde.
- Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Beihilfegewährung gilt dies für Selbstständige, die eine Beihilfe für die Betreuung von Kindern mit Krebs oder einer anderen schweren Erkrankung beziehen, sofern die Bezugsdauer dieser Beihilfe zu irgendeinem Zeitpunkt weniger als zwölf Monate betrug.