Die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ist in Spanien einen Schritt näher an der Realität. Der Ministerrat hat am Dienstag, den 4. Februar, den vorläufigen Gesetzesentwurf für diese dringende Maßnahme angenommen. Die Arbeitszeitverkürzung bedeutet eine Reduzierung von derzeit 40 Stunden auf 37,5 Stunden pro Jahr. Mit anderen Worten: Die spanischen Arbeitnehmer werden eine halbe Stunde weniger pro Tag arbeiten.
Bei der vom Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft geförderten Maßnahme handelt es sich um die erste Arbeitszeitverkürzung seit vier Jahrzehnten, die für alle Arbeitnehmer in allen Sektoren ohne Gehaltseinbußen gelten wird.
In einem Video, das auf seinem Profil auf X veröffentlicht wurde, weist das Arbeitsministerium darauf hin, dass der Gesetzesentwurf neben der Arbeitszeitverkürzung auch das „Recht auf Abkopplung außerhalb des Arbeitstages“ vorsieht. Ebenso regelt er eine Lohnerhöhung für diejenigen, die in Teilzeit oder mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten.
Doch wann wird die Kurzarbeit in Kraft treten? Es gibt zwar noch kein konkretes Datum, das wir uns im Kalender rot anstreichen können, aber da der Vorentwurf des Gesetzes im Eilverfahren verabschiedet wurde, könnte er noch vor dem nächsten Sommer in Kraft treten.
Wie wir jedoch erst vor wenigen Wochen im Fall des „Omnibusdekrets“ gesehen haben, muss das heute verabschiedete Gesetz im Abgeordnetenhaus behandelt werden und kann durch die Änderungsanträge der verschiedenen politischen Parteien im Abgeordnetenhaus noch geändert werden.
Sollte es durchkommen, strebt die Regierung an, dass das künftige Gesetz vor dem 31. Dezember 2025 in Kraft tritt.