Die Madrider Stadtverwaltung hat den Zuschuss für junge Leute in Höhe von 250 € zur Deckung der Mietkosten verlängert: Die notwendigen Verfahren, um einen Zuschuss zu erhalten, sind auf ihrer Website zu finden. Dieser Wohnplan ist für Personen zwischen 18 und 35 Jahren gedacht, eine der Bevölkerungsgruppen mit den größten Schwierigkeiten beim Zugang zu einer angemessenen Wohnung.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Subventionen
Allgemeine Voraussetzungen für Antragsteller
Die Antragsteller müssen spanische Staatsangehörige sein, in Madrid gemeldet sein und einen Miet- oder Abtretungsvertrag über die Nutzung einer Wohnung oder eines Zimmers besitzen. In der Regel darf der Begünstigte nicht Eigentümer oder Nutznießer einer anderen Wohnung sein. In besonderen Fällen, in denen der Antragsteller aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat (z. B. wegen einer Behinderung), nicht in der Lage ist, seine eigene Wohnung zu nutzen, muss er die entsprechenden Unterlagen einreichen, um die Beihilfe zu erhalten.
Besondere Anforderungen an den Antragsteller
In der Regel darf das Jahreseinkommen des Antragstellers nicht höher sein als das Dreifache des öffentlichen Einkommensindikators für Mehrfacheffekte (IPREM). Liegt der Indikator beispielsweise bei 600 Euro, darf der Antragsteller höchstens 1800 Euro verdienen.
Da nur das Einkommen des Mieters, der die Unterstützung beantragt, angegeben werden muss, können junge Menschen, die in einer Wohngemeinschaft leben und keine Familie ersten Grades sind, einen separaten Antrag stellen.
Anforderungen an die Wohnung
Die Wohnung muss der gewöhnliche Wohnsitz des Antragstellers sein und darf nicht mehr als 600 Euro pro Monat kosten, wenn es sich um die Anmietung einer kompletten Wohnung handelt, und nicht mehr als 300 Euro pro Monat, wenn es sich um ein Zimmer handelt.
Für diejenigen, die in Aranjuez, in der Hauptstadt oder in einer der teureren Gemeinden der Gemeinschaft Madrid leben, darf der Preis für eine Wohnung 900 Euro oder weniger pro Monat und für ein Zimmer 450 Euro oder weniger betragen.
- Die Gemeinden, in denen die Ausnahme für Wohnungen mit einem Preis von 900 € pro Monat oder weniger (450 € für Zimmer) gilt, sind: Alcalá de Henares, Alcobendas, Alcorcón, Algete, Arroyomolinos, Aranjuez, Boadilla del Monte, Getafe, Collado Villalba, Coslada, Fuenlabrada, Galapagar, Las Rozas de Madrid, Leganés, Madrid, Majadahonda, Móstoles, Parla, Pinto, Pozuelo de Alarcón, Rivas Vaciamadrid, San Fernando de Henares, San Sebastián de los Reyes, Torrejón de Ardoz, Torrelodones, Tres Cantos, Valdemoro, Villanueva de la Cañada, Villanueva del Pardillo und Villaviciosa de Odón.