Mit dem Ziel, die Energiebilanz der Gebäude in der Hauptstadt zu verbessern und die Stromrechnungen in den Wintermonaten zu senken, hat die Region Madrid den Plan Renove de Ventanas (Plan zur Erneuerung der Fenster) ins Leben gerufen. Nach Angaben von Carlos Novillo, Regionalminister für Umwelt, Landwirtschaft und Inneres, werden durch das Projekt jährlich drei Millionen kWh in Madrider Haushalten eingespart.
Woraus besteht der Plan zur Erneuerung der Fenster?
Mit einem Budget von drei Millionen Euro hilft dieser Plan den Bewohnern der Gemeinde Madrid, alte Fenster durch energieeffizientere zu ersetzen. Jeder Einwohner, der einen Zuschuss beantragt, kann maximal 3.000 Euro erhalten. Der genaue Betrag hängt von der Größe des Glases ab und davon, ob die Fenster über motorisierte Jalousien verfügen oder nicht.
- 120 EUR/m² eingebautes Glas: für Fenster ohne motorisierte Jalousien.
- 180 EUR/m² eingebautes Glas: für Fenster mit motorisierten Jalousien.
Anträge auf Gewährung des Zuschusses können bis zum 31. August 2025 eingereicht werden. Vor der Einreichung des Antrags ist unbedingt zu prüfen, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie müssen in der Gemeinschaft Madrid gemeldet sein.
- Wohnsitz in der Wohnung, in der die Fenster ausgetauscht werden sollen.
- Die zu ersetzende Glasfläche muss mindestens zwei Quadratmeter betragen.
- Der Einbau muss von einem an dem Programm teilnehmenden Unternehmen durchgeführt werden. Der Kauf ist nicht zuschussfähig.
Für den Erhalt des Zuschusses einzureichende Unterlagen
Die am Plan teilnehmenden Installationsunternehmen müssen den Antrag elektronisch stellen. Sie werden auf jeden Fall um die folgenden Unterlagen gebeten:
- Technischer Bericht über die förderfähige Maßnahme.
- Wirtschaftlicher Bericht über die förderfähige Maßnahme und Erklärungen der Verantwortlichen.
- Unterlagen, die den Besitz der Bank belegen.
- Glasetiketten, die die Herkunft und Rückverfolgbarkeit garantieren.
- CE-Kennzeichnung jeder eingebauten Tür oder jedes eingebauten Fensters.
- Fotos von den Fenstern vor und nach dem Einbau.
- Bescheinigung über die Registrierung bei der Volkszählung.
- Bescheinigungen über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten.
- NIF/NIE
- Rechnung