Die Preise für die Abonnements der öffentlichen Verkehrsmittel in Madrid für das Jahr 2025 werden auch im nächsten Jahr ermäßigt bleiben. Die offizielle Bestätigung durch die zuständigen Behörden beseitigt wenige Tage vor Jahresende endgültig die Unsicherheit in dieser Frage. Doch die Ermäßigung von 60 % ist nicht die einzige, von der Madrileños und Madrileñas in Sachen Mobilität profitieren können: Es gibt eine Möglichkeit, drei Jahre lang kostenlos öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Dies ist auf eine Maßnahme zurückzuführen, die die Gemeinde Madrid am 25. November letzten Jahres im Amtsblatt der Gemeinde Madrid (BOCM) veröffentlicht hat. Demnach können diejenigen, die ihr Fahrzeug ohne Umweltplakette verschrotten lassen, drei Jahre lang kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Tarifzone C2 fahren – hier können Sie nachsehen, welches Gebiet sie umfasst. Das Dokument, das die Verordnung enthält, kann unter diesem Link eingesehen werden.
Die Regionalregierung bietet jedoch bis zu drei weitere Alternativen als Gegenleistung für die Verschrottung eines umweltschädlichen Autos an. Und zwar:
- Die Gewährung von Gutscheinen für emissionsfreie, umweltfreundliche Mobilität im Wert von 1.250 €. Sie ermöglichen die Nutzung von gemeinsamen Mobilitätsdiensten(Carsharing und Motosharing).
- Die Gewährung eines Zuschusses von 1.000 €.
- Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.000 € beim Kauf eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 mit ECO- oder 0-Umweltlabel.
Voraussetzungen für den Zugang zu kostenlosen öffentlichen Verkehrsmitteln
Um für den Zuschuss in Frage zu kommen, müssen die Fahrzeuge:
- Der Kategorie M1 oder N1 angehören.
- in Spanien zugelassen sein.
- keine Umweltplakette der Dirección General de Tráfico haben.
- Die Zahlung der Steuer für mechanische Zugmaschinen für das letzte Jahr muss auf dem neuesten Stand sein.
- Der Antragsteller muss mindestens seit dem 1. Januar 2021 als Halter des Fahrzeugs im Fahrzeugregister der Generaldirektion für Verkehr eingetragen sein.
Wer kann von dieser Maßnahme profitieren?
Die folgenden Gruppen können die Beihilfe für die Verschrottung von Fahrzeugen ohne Umweltplakette in Anspruch nehmen:
- Einzelpersonen.
- Freiberufler (entsprechend der Sonderregelung für Freiberufler der Sozialversicherung), die zum Zeitpunkt der Verschrottung des Fahrzeugs, für das die Beihilfe beantragt wird, ihre wirtschaftliche Tätigkeit in emissionsarmen Gebieten von Gemeinden in der Gemeinschaft Madrid ausüben.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Verschrottung des Fahrzeugs, für das der Zuschuss beantragt wird, ihre Wirtschaftstätigkeit in emissionsarmen Gebieten von Gemeinden in der Region Madrid ausüben.
Weitere Einzelheiten zu dieser Maßnahme (und anderen) finden Sie im Anhang auf Seite 99 des BOCM „Vorschriften für die Gewährung von Anreizen im Rahmen des Plan Mueve Madrid: Beihilfen zur Förderung einer nachhaltigen und barrierefreien Mobilität für alle in der Region Madrid“.